Gericht: Niedersachsens Datenschutzaufsicht will wie die Staatsanwaltschaft handeln
Niedersachsens Datenschutzbeauftragter Denis Lehmkemper will, dass die Aufsichtsbehörde in Bußgeldverfahren dieselben Rechte wie die Staatsanwaltschaft erhält. Damit soll die Justiz entlastet und die Fachkenntnis der Datenschutzaufsicht besser genutzt werden. Als Vorbild nennt er das Kartellrecht, in dem ein solches Modell bereits angewendet wird.
Nach Lehmkempers Darstellung verliert die Datenschutzaufsicht bislang automatisch die Führung eines Verfahrens, wenn gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt und der Fall vor Gericht gebracht wird. Dann übernehme die Staatsanwaltschaft, die sich erst in das Datenschutzrecht einarbeiten müsse. Außerdem könne die Aufsichtsbehörde selbst keine Rechtsbeschwerde einlegen. Die Landesregierung solle sich deshalb im Bundesrat für eine Änderung einsetzen.
