Reform der Notfallversorgung beschlossen: Was sich für Patienten ändert
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Reform der Notfallversorgung beschlossen: Was sich für Patienten ändert

Der Bundestag hat die Reform der Notfallversorgung beschlossen. Ziel ist es, dringend behandlungsbedürftige Patienten schneller zu versorgen und leichtere Fälle aus den Notaufnahmen herauszuhalten. Die neuen Regeln sollen 2027 in Kraft treten.

Kern des Vorhabens ist eine bessere Abstimmung zwischen dem vertragsärztlichen Notdienst, den Notaufnahmen der Krankenhäuser und den Rettungsdiensten. Vorgesehen sind rund 750 integrierte Notfallzentren an Krankenhäusern. Zudem sollen die Rufnummern 112 und 116 117 enger vernetzt werden, damit Beschwerden per Ersteinschätzung in die passende Versorgung gelenkt werden. Auch Videosprechstunden und telemedizinische Angebote sollen stärker genutzt werden.

Für den Rettungsdienst bleibt die Zuständigkeit der Länder bestehen. Neu ist, dass die Notfallrettung als Sachleistung der gesetzlichen Krankenversicherung gelten soll. Der Bund stellt für die Digitalisierung 225 Millionen Euro bereit. Ärzte und Leitstellen sollen außerdem bei einem Herz Kreislauf Stillstand schneller mit Reanimationsanleitungen und Ersthelfer Apps zusammenarbeiten.

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