OLG Frankfurt: Bank haftet für unbefugte Geldabhebungen
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass eine Bank für unbefugte Abbuchungen haftet, wenn ein Kunde seine neue Karte nie erhalten hat. Die Sparkasse muss einem Mann 220000 Euro zurückzahlen, die nach der Eröffnung seines Privatkontos im Sommer 2019 vom Konto abgebucht worden waren.
Der Mann hatte Ende Juni gut 300000 Euro auf das Konto überwiesen und war Anfang Juli verreist. Als er Ende August zurückkehrte, lag die Karte noch immer nicht im Briefkasten. Zwischenzeitlich waren 210 Abbuchungen erfolgt. Die Bank hatte den Schaden nur teilweise ausgleichen wollen. Das Gericht bestätigte jedoch den vollen Rückzahlungsanspruch.
Das OLG wies auch den Vorwurf eines Mitverschuldens zurück. Der Kunde müsse nicht fortlaufend prüfen, ob eine angekündigte Karte bereits im Briefkasten liege, und habe sich auch nicht früher bei der Bank melden müssen. Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde zugelassen.
