Neues Gesetz soll Verabreichung von K.o.-Tropfen härter bestrafen
Die Bundesregierung will die Verabreichung von K.-o.-Tropfen bei Sexual und Raubdelikten härter bestrafen. Wer die Mittel dafür einsetzt, soll künftig mit mindestens fünf Jahren Freiheitsstrafe rechnen müssen. Auch die Länder im Bundesrat haben den geplanten Änderungen bereits zugestimmt.
K.-o.-Tropfen werden Opfern meist heimlich ins Getränk gemischt und können sie schnell benommen, wehrlos oder bewusstlos machen. Nach dem Entwurf sollen sie rechtlich wie eine Waffe oder ein gefährliches Werkzeug behandelt werden. Damit soll eine Schutzlücke geschlossen werden, die sich aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 8. Oktober 2024 ergibt.
Hessens Ministerin Heike Hofmann begrüßte die Neuregelung und verwies auf Schutzmaßnahmen, mit denen sich viele Frauen bereits vorsorglich absichern. Nordrhein Westfalens Justizminister Benjamin Limbach sagte, K.-o.-Tropfen wirkten auf besonders perfide Weise und machten das Opfer handlungsunfähig.
