Muss Facebook rechtswidrige Memes aufspüren?
Vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe geht es um die Frage, ob Facebook rechtswidrige Memes und sinngleiche Varianten nach einer Meldung selbst aufspüren und löschen muss. Auslöser ist ein Meme mit einem frei erfundenen Zitat der Grünen Politikerin Renate Künast, das 2015 auf Facebook verbreitet wurde. Obwohl das ursprüngliche Posting entfernt wurde, tauchte es immer wieder in ähnlichen Fassungen auf, teils mit zusätzlichen Beleidigungen.
Künast verklagte daraufhin den Facebook Mutterkonzern Meta. Sie verlangt, dass nicht nur die ursprüngliche Falschinformation, sondern auch inhaltsgleiche Varianten gefunden werden. Meta hält dagegen, eine solche Einzelfallsuche sei zu aufwendig und gehöre nicht zu den Pflichten eines Hosting Anbieters.
In den Vorinstanzen hatte Künast weitgehend Erfolg. Der Bundesgerichtshof setzte das Verfahren aus, um ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs abzuwarten. Dieses liegt seit Dezember 2025 vor und könnte für die Entscheidung in Karlsruhe wichtig sein.
