Mitteilung zu einer Einigung zur besseren Schutz von schutzbedürftigen Erwachsenen
Am Dienstag wurde eine neue Gesetzgebung vereinbart, die das Recht auf Selbstbestimmung für Erwachsene in der gesamten EU stärken soll. Ziel der Regelung ist es, die Autonomie volljähriger Menschen in den Mitgliedstaaten weiter zu fördern und rechtlich abzusichern.
Die Einigung steht im Zusammenhang mit dem Ausschuss für Rechtsangelegenheiten. Als Quelle wird das Europäische Parlament genannt.
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