Mitarbeitende bei Landtagsabgeordneten: Mit Wahlkreisarbeit hat das nichts zu tun
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Mitarbeitende bei Landtagsabgeordneten: Mit Wahlkreisarbeit hat das nichts zu tun

Mitarbeitende von Landtagsabgeordneten werden in Sachsen Anhalt nur wenig kontrolliert. Im Fall der AfD Abgeordneten Christian Mertens und Jan Moldenhauer lassen sich Büro und Beschäftigte von außen kaum einordnen. Nach Angaben der Landtagsverwaltung beschäftigen die beiden zusammen 15 Mitarbeitende, Angaben zu deren Arbeitsort oder Aufgaben machten sie nicht.

Recherchen von MDR Investigativ zeigen, dass die Beschäftigung von Mitarbeitenden in mehreren Bundesländern nur schwach geregelt ist. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Situation bereits 2017 als besonders missbrauchsanfällig bezeichnet. In acht Bundesländern ist auch die wechselseitige Beschäftigung von Verwandten von Parteikollegen erlaubt. In Brandenburg gelten dagegen strengere Regeln, darunter ein Verbot der Über Kreuz Beschäftigung und eine Deckelung auf fünf Mitarbeitende.

Auffällig viele Beschäftigte gibt es vor allem bei der AfD. Von rund 1900 Abgeordneten beschäftigen 27 zehn oder mehr Mitarbeitende, 19 davon gehören der AfD an. In Sachsen Anhalt kommen AfD Abgeordnete im Schnitt auf 6,4 Mitarbeitende, die übrigen Fraktionen auf 2,8. Die AfD weist Vorwürfe zurück, die Mitarbeitenden dienten parteiinternen Zwecken statt der Wahlkreisarbeit.

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