IBAN im Chat verraten: Hausrat mit Cyber Schutz zahlt nicht
Wer in einem Chatraum IBAN und Kreditkartendaten preisgibt, kann nach einem Urteil des Amtsgerichts Bernau nicht auf Ersatz durch die Hausratversicherung mit Cyber Schutz hoffen. Das Gericht wertete den Vorgang nicht als versicherte Phishing Attacke im Sinne üblicher Cyberklauseln.
Ausgangspunkt war ein Verkauf über die Plattform Vinted. Eine Frau erhielt von einem angeblichen Käufer eine Nachricht, anschließend einen Link zu einem Chatraum und gab dort ihre Daten ein. Danach bestätigte sie in der Banking App eine Freigabeanfrage, kurz darauf wurden fast 2000 Euro von ihrem Konto abgebucht.
Die Richter sahen keine vertraulichen Zugangsdaten wie Passwörter, PINs oder TANs betroffen. Außerdem sei die Zahlungsfreigabe von der Frau selbst bestätigt worden. Das Gericht ließ offen, ob Betrug über einen Chatraum grundsätzlich unter die Versicherungsregelung fallen könnte.
