Heimlich betäubt und brutal benutzt: K o Tropfen sollen im Gesetz zum Tatwerkzeug werden
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Heimlich betäubt und brutal benutzt: K o Tropfen sollen im Gesetz zum Tatwerkzeug werden

K.-o.-Tropfen sollen im Strafrecht künftig wie Waffen behandelt werden. Hintergrund ist, dass solche Substanzen Opfer oft wehrlos machen und vor allem bei Sexual und Raubstraftaten eingesetzt werden. Eine Studie des Bundeskriminalamts ergab, dass 5,2 Prozent der Menschen in Deutschland den Verdacht haben, schon einmal betroffen gewesen zu sein.

Bislang hatte der Bundesgerichtshof K.-o.-Tropfen nicht als gefährliches Werkzeug gewertet, weil damit kein körperlicher Gegenstand gemeint sei. Die geplante Gesetzesänderung soll das nun ändern und bei sexuellen Übergriffen, sexueller Nötigung, Vergewaltigung und schwerem Raub entsprechende Mittel wie Waffen einstufen. Zugleich ist eine Strafverschärfung vorgesehen.

Der Vorschlag stößt bei Fachleuten auf Zustimmung, zugleich wird mehr Opferschutz gefordert. Fachleute verweisen darauf, dass Betroffene oft Erinnerungslücken haben und die Stoffe später schwer nachweisbar sind. Außerdem wird mehr Aufklärung, Schulung und eine bessere Spurensicherung gefordert.

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