Haspa hatte diesen Einbruch nicht erwartet
Fast fünf Jahre nach dem Einbruch in mehr als 600 Bankschließfächer in Norderstedt hat das Hanseatische Oberlandesgericht die Klage eines Kunden auf höhere Entschädigung abgewiesen. Nach Auffassung des Gerichts traf die Hamburger Sparkasse bei der Sicherung des Tresorraums keine Pflichtverletzung.
Täter hatten im August 2021 mit einem Kernbohrer aus leer stehenden Praxisräumen Zugang zum Tresorraum der Filiale verschafft, 650 Schließfächer geöffnet und Wertsachen mitgenommen. Auch das Fach des Kunden war betroffen. Ein Bewegungsmelder war manipuliert worden und hatte keinen Alarm ausgelöst.
Das Landgericht Hamburg hatte die Haspa zuvor noch zur Zahlung von 110000 Euro verurteilt. Das Oberlandesgericht hob diese Entscheidung auf. Die Revision ließ der Senat nicht zu, die Klägerseite kann aber noch eine Nichtzulassungsbeschwerde einlegen.
