Gericht entscheidet: Görlitzer Park muss nachts offen bleiben
Der Görlitzer Park in Berlin Kreuzberg muss zunächst nachts wieder geöffnet werden. Das Verwaltungsgericht Berlin entschied im Eilverfahren zugunsten einer Initiative von fünf Anwohnern und Mitgliedern des Bündnisses Görli zaunfrei. Die Richter hielten die Klage gegen die Allgemeinverfügung vom Februar für möglicherweise erfolgreich. Eine endgültige Entscheidung fällt erst im Hauptsacheverfahren.
Der Senat hatte den Park seit Anfang März jeden Tag ab 22 Uhr schließen lassen. Dafür wurden 16 Eingangstore aufgebaut. Begründet wurde die Maßnahme mit Drogenhandel und anderer Kriminalität. Die Kläger halten den Eingriff für unverhältnismäßig und sehen den Senat nicht zuständig. Auch der Bezirk Friedrichshain Kreuzberg geht juristisch gegen die Schließung vor.
Gegen die Entscheidung kann die Senatsverwaltung Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin Brandenburg einlegen.
