Erbschaftssteuer vor Gericht: Bevorzugt das Recht Firmenerben?
Das Bundesverfassungsgericht befasst sich mit der Frage, ob Firmenerben bei der Erbschaftsteuer rechtmäßig bevorzugt werden. Nach bisheriger Rechtsprechung kann der Staat Betriebsvermögen unter bestimmten Bedingungen begünstigen oder ganz von der Steuer befreien, etwa wenn Arbeitsplätze erhalten bleiben und ein Unternehmen fortgeführt wird.
In der Praxis führt das vor allem bei sehr großen Betriebsvermögen dazu, dass oft nur wenig oder gar keine Erbschaftsteuer gezahlt wird. Der Kläger in dem Verfahren hatte von seiner Tante Wertpapiere und Immobilien im Wert von rund 250000 Euro geerbt und dafür 47000 Euro Steuer gezahlt. Er hält das im Vergleich zu großen Firmenerbschaften für eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes.
Im Streit steht auch, ob die unterschiedlichen Regeln für verschiedene Vermögensarten verfassungsgemäß sind. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird in einigen Wochen oder Monaten erwartet.
