Entzug der Staatsbürgerschaft wegen Hamas Post rechtmäßig
Das Verwaltungsgericht Berlin hat den Entzug der Staatsbürgerschaft von Abdallah A. bestätigt. Die Behörde hatte den Einbürgerungsbescheid zwei Monate nach der Einbürgerung zurückgenommen, nachdem A. einen Instagram Post mit mutmaßlichen Hamas Kämpfern als Helden gefeiert hatte.
Das Gericht wertete dies als arglistige Täuschung bei der Einbürgerung. A. habe mit seinem Verhalten Bekenntnisse missachtet, die nach dem seit 2024 geänderten Staatsangehörigkeitsgesetz verlangt werden, darunter die Anerkennung der historischen Verantwortung Deutschlands und das Bekenntnis zum friedlichen Zusammenleben der Völker. Nach Auffassung des Gerichts passt eine Sympathie für die Hamas nicht zu diesen Vorgaben.
A. hatte gegen die Rücknahme geklagt und einen Eilantrag gestellt, um den Entzug vorerst zu stoppen. Damit scheiterte er. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Sein Anwalt kündigte weitere rechtliche Schritte an.
