Dobrindt plant hohe Hürden für Vergesellschaftungen
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Dobrindt plant hohe Hürden für Vergesellschaftungen

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt arbeitet an einem Gesetz, das Vergesellschaftungen von Wohnungen deutlich erschweren soll. Das Vorhaben, das auch als Anti Enteignungsgesetz bezeichnet wird, wurde im Koalitionsausschuss von Union und SPD beschlossen.

Nach den geplanten Eckpunkten soll eine Vergesellschaftung nur möglich sein, wenn eine zwingende Notwendigkeit nachgewiesen wird. Eine Landesregierung müsste belegen, dass sie alle anderen Mittel, etwa Investitionen in den Wohnungsbau, ausgeschöpft hat. Im Fall einer Enteignung soll die Entschädigung unmittelbar in Geld und zum Verkehrswert erfolgen.

Das würde die Pläne der Berliner Linkspartei erschweren, die gegen private Wohnungskonzerne mit mehr als 10000 Wohnungen vorgehen will. Vorgesehen sind Entschädigungskosten von 16 Milliarden Euro. Ein entsprechendes Gesetz soll dem Berliner Abgeordnetenhaus Mitte 2028 vorgelegt werden. Die Linkspartei kündigte Widerstand an und hält das Vorhaben für verfassungswidrig.

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