Deutscher Bundestag: Linke will Ökozid als Tatbestand ins Umweltstrafrecht aufnehmen
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Deutscher Bundestag: Linke will Ökozid als Tatbestand ins Umweltstrafrecht aufnehmen

Die Fraktion Die Linke will Ökozid als Straftatbestand ins deutsche Umweltstrafrecht aufnehmen. Der Bundestag debattiert am Donnerstag erstmals über einen entsprechenden Antrag. Darin wird Ökozid als systematische Zerstörung von Ökosystemen sowie als schwere und langwierige Beschädigung oder Zerstörung der Umwelt beschrieben. Verstöße gegen die Entwaldungsverordnung sollen Teil des Straftatbestands werden.

Außerdem fordert die Fraktion, dass Ökozid und andere besonders schwere Umweltstraftaten als Gefährdungsdelikt ausgestaltet werden. So soll bereits die Gefährdung der Umwelt bestraft werden können. Unternehmen sollen nach dem Antrag die vollständigen Kosten der Wiederherstellung von Ökosystemen nach dem Verursacherprinzip tragen.

Die Linke verlangt zudem ein echtes Unternehmensstrafrecht mit Geldbußen nach den Mindestanforderungen der EU Richtlinie 2024 1203, weitergehende Sanktionen und eine effektivere Verfolgung von Umweltstraftaten. Auch das Hinweisgeberschutzgesetz soll entsprechend angepasst werden.

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