Das ändert sich im Juni: Geld für Pflege zuhause, Tickets für die Deutsche Bahn, Online Bestellung widerrufen
Ab dem 16. Juni 2026 gelten in der EU strengere Vorgaben für Honig, Marmeladen, Konfitüren und Säfte. Für Produkte, die neu in den Handel kommen, muss bei Honig die Herkunft genauer ausgewiesen werden. Alle Herkunftsländer sind nach ihrem Gewichtsanteil anzugeben. Bei Konfitüren steigt der vorgeschriebene Fruchtanteil auf 450 Gramm pro Kilogramm, bei Konfitüren extra auf 500 Gramm.
Außerdem gilt die neue Kennzeichnung Zuckerreduzierter Fruchtsaft für Produkte, die mindestens 30 Prozent weniger natürlich vorkommenden Zucker enthalten als Standardprodukte. Waren, die schon vor dem Stichtag im Lager waren, dürfen weiter verkauft werden.
