BWE nennt Pläne zur begrenzten Einspeisung im EEG verfassungswidrig
Der Bundesverband Windenergie hat erneut erhebliche Zweifel an der Verfassungskonformität der geplanten Regeln im Netzpaket geäußert. Ein aktuelles Rechtsgutachten kommt demnach zu dem Schluss, dass die vorgesehene Einführung einer systemdienlichen Anschlussleistung im Erneuerbare Energien Gesetz ohne angemessene Übergangsregelung nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sei.
Die Bundesregierung plant, die Reform nach der Sommerpause im Bundestag zu beraten. Vorgesehen ist, ab dem 1. Januar 2027 die Anschlussleistung für EEG Anlagen pauschal zu begrenzen. Die maximale Wirkleistungseinspeisung am Netzverknüpfungspunkt soll auf 280 Watt je Quadratmeter der vom Rotor einer Windenergieanlage überstrichenen Fläche festgelegt werden.
Nach Einschätzung des BWE würde die Regel auch für Windparks gelten, die in den diesjährigen Auktionen bereits einen Zuschlag erhalten haben, aber noch nicht gebaut wurden. BWE Präsidentin Bärbel Heidebroek warnte vor Eingriffen in geschützte Rechtspositionen und vor Risiken für hohe Investitionswerte. Der Verband fordert Nachbesserungen im parlamentarischen Verfahren und kritisiert auch weitere Regelungen der EEG Novelle und des Netzanschlusspakets.
