Bundesweites Alkoholverbot in Bahnhöfen: Die wichtigsten Kernpunkte
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Bundesweites Alkoholverbot in Bahnhöfen: Die wichtigsten Kernpunkte

Die Deutsche Bahn plant ein bundesweites Alkoholkonsumverbot in allen Bahnhöfen. Verboten sein soll der direkte Konsum auf Bahnsteigen und in Bahnhofshallen. Die Regelung soll bis zum 15. Oktober 2026 schrittweise an den bundesweit 5400 Bahnhöfen umgesetzt werden. Bereits ab dem 1. September sollen der Berliner Hauptbahnhof sowie die Bahnhöfe Berlin Gesundbrunnen, Kiel und Braunschweig alkoholfrei sein.

In mehr als 30 Bahnhöfen gilt ein solches Verbot schon jetzt, darunter in Bonn, Bremen, Dortmund, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Köln und München. Nach Angaben der Bahn seien die Erfahrungen damit positiv gewesen. Ausgenommen bleiben soll das Trinken in den Gastronomieangeboten an Bahnhöfen. Auch das Mitführen von Alkohol in verschlossenen Taschen oder aus Einkäufen soll weiter erlaubt sein.

Für Fernzüge plant die Bahn derzeit kein allgemeines Alkoholverbot. Im Regionalverkehr gibt es keine einheitliche Regelung. Wer gegen das Verbot verstößt, soll einen sofortigen Platzverweis erhalten, im Wiederholungsfall ist ein Hausverbot vorgesehen.

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