Bundesverfassungsgericht ermahnt Bundestag zu einer zeitnahen Wahlprüfung
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Bundesverfassungsgericht ermahnt Bundestag zu einer zeitnahen Wahlprüfung

Das Bundesverfassungsgericht hat den Bundestag zu einer schnelleren Prüfung von Einsprüchen gegen die Bundestagswahl aufgefordert. In Karlsruhe wiesen die Richter den Einspruch eines Beschwerdeführers zwar zurück, mahnten das Parlament aber, seiner Pflicht zur Wahlprüfung zügiger nachzukommen.

Der Bundestag ist für diese Prüfung zunächst zuständig, hat nach Angaben des Gerichts bislang aber erst 450 Einsprüche erledigt. Nach der vergangenen Bundestagswahl waren 1.041 Einsprüche eingegangen. Karlsruhe verwies darauf, dass ein früherer Bundestag in ähnlicher Zeit bereits über rund 2.000 Einsprüche entschieden habe.

Das Gericht betonte, die Wahlprüfung dürfe ihren Zweck nicht verfehlen und müsse die Legitimation des Parlaments sichern. Außerdem kritisierte es, dass der Wahlprüfungsausschuss des aktuellen Bundestags erst drei Monate nach dem ersten Zusammentreten gewählt worden sei. Auch ein Jahr später seien keine ausreichenden Anstrengungen erkennbar, die Verzögerungen bei der Bearbeitung der Einsprüche aufzuholen.

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