Bundestag berät: Verleiher sollen für E Scooter Unfälle haften
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Bundestag berät: Verleiher sollen für E Scooter Unfälle haften

Der Bundestag berät über ein geplantes Gesetz, das Verleiher von E Scooter stärker für Unfälle und Schäden in die Pflicht nehmen soll. Hintergrund sind mehr als 12000 Zwischenfälle im Jahr 2024. Bislang bleiben Geschädigte bei Unfällen mit Leih Scootern oft auf dem Schaden sitzen, weil die Fahrer meist nicht greifbar sind und die Vermieter nicht haften müssen.

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig will erreichen, dass Halter von E Scootern künftig unabhängig von einem eigenen Verschulden in Regress genommen werden können. Geschädigte sollen sich dann direkt an die Verleihfirmen oder deren Versicherung wenden können. Der Gesamtverband der Versicherer sieht darin eine wichtige Lücke geschlossen.

Für die Anbieter würde das Gesetz die Haftung jedoch komplizierter machen, weil sie nachweisen müssten, wer den Roller wann und wo genutzt hat. Die Branche hält das für schwer umsetzbar und fordert klare Regeln für abgestellte Fahrzeuge. Auch Fahrerinnen und Fahrer sollen nach dem Entwurf stärker haften, wenn sie Schäden verursachen.

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