Bundesgerichtshof: Kaskoversicherte tragen Werkstattrisiko
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Bundesgerichtshof: Kaskoversicherte tragen Werkstattrisiko

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Kaskoversicherte das sogenannte Werkstattrisiko tragen. Rechnet eine Werkstatt bei einer Reparatur mehr ab als nötig, muss die Kaskoversicherung diese zusätzlichen Kosten nicht übernehmen. Maßgeblich sind nur die für die Reparatur erforderlichen Kosten.

Ausgangspunkt des Verfahrens war der Fall einer Frau aus Heilbronn, die ihr Auto selbst beschädigt hatte. Die Vollkaskoversicherung übernahm die Reparaturkosten nicht vollständig und berief sich darauf, dass rund 400 Euro von insgesamt knapp 4.000 Euro nicht erforderlich gewesen seien. Die Frau klagte daraufhin gegen ihre Versicherung.

Der Bundesgerichtshof folgte dieser Auffassung. Versicherte müssten selbst sicherstellen, dass die Werkstatt nur erforderliche Kosten abrechnet, sagte der Vorsitzende Richter bei der Urteilsverkündung. Eine Ausnahme gilt demnach nur, wenn die Versicherung die Werkstatt vorgibt. Wer Streit vermeiden will, soll vorab einen Kostenvoranschlag einholen und ihn von der Versicherung bestätigen lassen.

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