BNetzA regelt Marktintegration von Stromspeichern und Ladepunkten für E Autos
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BNetzA regelt Marktintegration von Stromspeichern und Ladepunkten für E Autos

Nach langer Konsultation hat die Bundesnetzagentur die Festlegungen zur Marktintegration von Heimspeichern und Ladepunkten für E Autos beschlossen. Damit soll die Teilnahme von Stromspeichern an Energiemärkten erleichtert und bidirektionales Laden ermöglicht werden.

Die neuen Regeln stellen Speicher in E Autos stationären Speichern gleich und erlauben die Nutzung aller Stromarten. Bisher mussten Grünstrom und Netzstrom getrennt werden, zudem waren bidirektionale Ladepunkte ausgeschlossen. Nun können Haushalte und Unternehmen ihre Speicher und Ladepunkte auch für eine preisoptimierte Direktvermarktung nutzen und dadurch zusätzliche Erlöse erzielen.

Nach Angaben der Bundesnetzagentur bleibt die EEG Förderung erhalten, auch für zwischengespeicherten erneuerbaren Strom. Für die Rückspeisung von Netzstrom gelten neue Vorgaben zur Messung und Saldierung. Vorgesehen sind dafür eine Abgrenzungsoption mit genauer Erfassung der Strommengen und eine Pauschaloption für Haushalte mit einer Solaranlage bis 30 Kilowatt.

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