Bitcoin Steuer: Gleichbehandlung mit Aktien geplant
Die Bundesregierung will die Besteuerung von Kryptowerten im Privatvermögen grundlegend reformieren. Nach einer Kabinettsvorlage des Bundesfinanzministeriums soll die bislang geltende einjährige Haltefrist entfallen. Gewinne aus dem Verkauf von Bitcoin und anderen Kryptowerten wären dann unabhängig von der Haltedauer steuerpflichtig.
Kryptowerte sollen künftig den Einkünften aus Kapitalvermögen zugeordnet werden. Die Bundesregierung verweist darauf, dass Gewinne aus Kryptowerten ebenso zur Finanzierung des Gemeinwesens beitragen sollen wie Arbeitslohn oder Aktienerträge. Zudem verspricht sich die Regierung von der Neuregelung höhere Steuereinnahmen.
Ein Kabinettsbeschluss steht noch aus. Das Finanzministerium hat die Vorlage an die Bundesregierung übermittelt und um eine Entscheidung in der Kabinettssitzung am 6. Juli 2026 gebeten. Auch in der Koalition gibt es weiter Streit über die Abschaffung der Haltefrist: Die SPD befürwortet sie, die Union will daran festhalten.
