BGH kippt Preiserhöhung bei Amazon Prime
Der Bundesgerichtshof hat die Preiserhöhung für Amazon Prime aus dem Jahr 2022 für unwirksam erklärt. Amazon hatte damals die monatliche Gebühr von 7,99 Euro auf 8,99 Euro angehoben und auch den Jahrespreis erhöht, ohne die Zustimmung der Kundinnen und Kunden einzuholen.
Nach Ansicht der Richter waren die verwendeten Klauseln nicht klar und verständlich genug. Dadurch sei nicht eindeutig erkennbar gewesen, welche Rechte Kundinnen und Kunden bei einer Preiserhöhung haben. Die Verbraucherzentrale Nordrhein Westfalen hatte gegen Amazon geklagt und die Regelung als rechtswidrig kritisiert.
Folge des Urteils ist, dass Prime Kundinnen und Kunden Geld zurückverlangen können. Die Höhe hängt unter anderem davon ab, ob sie monatlich oder jährlich zahlen. Verbraucherschützer raten Betroffenen, sich einer Sammelklage anzuschließen. Amazon will den Prime Beitrag für bestimmte Mitglieder vorübergehend anpassen, deren Mitgliedschaft vor dem 15. September 2022 begonnen hat und seither unverändert besteht.
