Putin als Motiv im Karneval: Verurteilung von Tilly bestätigt
Ein Berufungsgericht in Moskau hat die Verurteilung des deutschen Satirikers Jacques Tilly bestätigt. Die Richter wiesen die Beschwerde der Verteidigung ab und hielten damit das Urteil über achteinhalb Jahre Haft aufrecht.
Tillys Pflichtverteidigerin hatte gegen die Entscheidung unter anderem mit dem Hinweis vorgegangen, dass seine Schuldfähigkeit während der Ermittlungen nicht psychiatrisch geprüft worden sei. Sie hatte im April Freispruch wegen fehlender Beweise beantragt. Die Staatsanwaltschaft verzichtete auf weitere Rechtsmittel.
Tilly erklärte, der Fall sei damit für ihn abgeschlossen. Er sehe keinen Anlass, den aus seiner Sicht absurden Prozess zu verlängern, und werde seine satirische Arbeit im Karneval fortsetzen. Das Moskauer Gericht hatte ihn im April wegen seiner Darstellungen im Düsseldorfer Rosenmontagszug unter anderem der Verletzung religiöser Gefühle und der Verbreitung von Falschnachrichten über die russischen Streitkräfte schuldig gesprochen.
