Täterinnen im Fall Luise müssen 144000 Euro zahlen
Das Landgericht Koblenz hat entschieden, dass die beiden Täterinnen im Fall der getöteten Luise aus Freudenberg 144.400 Euro zahlen müssen. Die Summe setzt sich aus Schmerzensgeld sowie Anwalts und Beerdigungskosten zusammen. Die Eltern und die Schwester der getöteten Zwölfjährigen hatten auf Zahlung geklagt.
Den Eltern wurden 55.000 Euro für Schmerz, Leid und Genugtuung zugesprochen, außerdem 40.000 Euro für Luise selbst, deren Anspruch vererbbar ist. Die Schwester erhält 30.000 Euro, hinzu kommen rund 20.000 Euro für Beerdigungs und Anwaltskosten. Weitere Folgekosten, etwa für mögliche psychiatrische Behandlungen, sollen ebenfalls übernommen werden. Gezahlt werden muss erst, wenn die beiden inzwischen minderjährigen Mitschülerinnen volljährig sind und arbeiten.
