Kritische Infrastruktur: Mehr Prüfungen auf Sabotagerisiko
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Kritische Infrastruktur: Mehr Prüfungen auf Sabotagerisiko

Die Bundesregierung will Beschäftigte in noch mehr Betrieben der Kritischen Infrastruktur auf mögliche Sicherheitsrisiken überprüfen lassen. Das Bundeskabinett beschloss eine entsprechende Ausweitung, um das Risiko von Sabotageaktionen mit extremistischem Hintergrund oder im Auftrag ausländischer Geheimdienste zu verringern.

Die Verordnung soll besonders Einrichtungen wie Bahn und Wasserwerke vor Eingriffen sogenannter Innentäter schützen. Neu festgelegt wird, welche Behörden und Unternehmensteile als sicherheitsempfindlich gelten. Bei den Überprüfungen prüfen die Behörden vorab, ob eine Person zuverlässig ist, etwa ob Hinweise auf Extremismus vorliegen oder jemand erpressbar sein könnte. Betroffene müssen zustimmen, das Bundesamt für Verfassungsschutz wirkt mit.

Die Bundesregierung begründet die Neuregelung mit einer gestiegenen Gefahr durch Sabotage und Spionage. Besonders im Blick steht dabei Russland, dessen Bedrohung nach Angaben der Sicherheitsbehörden seit Beginn des Angriffskrieges gegen die Ukraine 2022 zugenommen hat. Neu erfasst werden sollen unter anderem Betreiber von Anlagen zum Wiederanfahren des Stromnetzes, digitale Energiesysteme mit mehr als drei Gigawatt Leistung sowie große Wasserwerke und Steuerzentralen größerer Talsperren.

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