Fachgesellschaften veröffentlichen Leitlinien zur Suizidassistenz
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Fachgesellschaften veröffentlichen Leitlinien zur Suizidassistenz

Mehr als 30 Fachgesellschaften haben eine neue Leitlinie zum Umgang mit Anfragen nach Suizidassistenz vorgelegt. Hintergrund ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2020, das das Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben unter bestimmten Voraussetzungen bestätigt hat. Für Fachkräfte aus dem Gesundheits und Sozialwesen sollen damit klare Empfehlungen für die Praxis entstehen.

Im Mittelpunkt stehen 45 Kriterien zur Prüfung, ob eine Entscheidung freiverantwortlich getroffen wurde. Dazu gehören unter anderem die Fähigkeit, die Tragweite der Entscheidung zu verstehen, die Kenntnis aller wichtigen Informationen, Entscheidungsfreiheit ohne äußeren Druck und ein dauerhafter, innerlich gefestigter Entschluss.

Empfohlen werden eine qualifizierte Beratung, die Beteiligung einer Fachärztin oder eines Facharztes sowie einer weiteren unabhängigen Person und eine schriftliche Dokumentation. Zwischen den Gesprächen sollen mindestens vier Wochen liegen. Die Leitlinie betont außerdem, dass psychische Erkrankungen eine freiverantwortliche Entscheidung nicht automatisch ausschließen, bei fehlender Freiverantwortlichkeit aber Unterstützung und gegebenenfalls Behandlung angeboten werden sollen.

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