Flugausfälle: EU regelt Erstattung bei Buchung über Drittanbieter
Wer einen Flug über einen Drittanbieter gebucht hat, soll bei Ausfällen künftig ebenfalls sein Geld zurückbekommen wie bei einer direkten Buchung bei der Fluggesellschaft. Das Europaparlament hat in Straßburg für ein Gesetz gestimmt, das Online Reiseplattformen und andere Vermittler zur Erstattung verpflichtet. Auch Vermittlungsgebühren müssen demnach zurückgezahlt werden.
Zudem soll es auf der Internetseite der EU Kommission ein einheitliches Formular geben, mit dem Passagiere Erstattung oder Entschädigung beantragen können, unabhängig davon, ob sie mit Flug, Bus, Bahn oder Fähre unterwegs waren. Für die Umsetzung haben die Unternehmen ein Jahr Zeit. Danach sollen nationale Behörden die Einhaltung kontrollieren, bei Verstößen drohen Bußgelder.
