Unfall mit Lkw: Fünf Sekunden auf der Spur, Autofahrer haftet trotzdem
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Unfall mit Lkw: Fünf Sekunden auf der Spur, Autofahrer haftet trotzdem

Nach einem Spurwechsel haftet der Fahrer eines Autos in einem Fall mit einem Lkw größtenteils für den Schaden, obwohl er nach eigenen Angaben bereits seit etwa fünf Sekunden auf der neuen Spur unterwegs war. Das Schleswig Holsteinische Oberlandesgericht sah den sogenannten Anscheinsbeweis gegen den Spurwechsler als nicht widerlegt an.

Der Mann war vor einer Fahrbahnverengung von der rechten auf die linke Spur gewechselt, dort prallte der Lkw zweimal gegen das Heck seines Autos. Das Landgericht hatte ihm zunächst nur 20 Prozent seines Schadens zugesprochen. Das OLG bestätigte diese Haftungsquote und hielt sie für angemessen. Nach Ansicht des Gerichts hätte der Autofahrer die Spur an dieser Stelle nicht wechseln dürfen, weil der Spurwechsel im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Unfall stand.

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