Schutz vor Spionage: Bundeswehr darf Netzwerferdrohnen kaufen
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Schutz vor Spionage: Bundeswehr darf Netzwerferdrohnen kaufen

Die Bundeswehr darf zum Schutz ihrer Kasernen und Gebäude Netzwerferdrohnen anschaffen. Der Haushaltsausschuss des Bundestages billigte die Beschaffung, wie das Verteidigungsministerium mitteilte. Die Drohnen werfen Abfangnetze aus und können andere Drohnen vom Himmel holen. Nach Angaben des Ministeriums können sie auch in Städten eingesetzt werden.

Netzwerferdrohnen gelten demnach als bewährte Maßnahme zum Schutz von Liegenschaften. Sie sollen vor Spionage und Sabotage schützen und werden meist zusammen mit Störsendern und Radar eingesetzt. Als Hintergrund der Anschaffung nennt das Ministerium die steigende Bedrohung durch Klein und Kleinstdrohnen im In und Ausland.

Wie viele Drohnen gekauft werden sollen, teilte das Ministerium nicht mit. Der Haushaltsausschuss genehmigte außerdem neue Feuereinheiten für das Patriot Flugabwehrsystem sowie Einsatzcontainer zur Instandsetzung des Systems und Flugfunkgeräte für den Hubschrauber NH90.

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