Bundesverfassungsgericht zur Erbschaftsteuer: Wie gerecht ist sie?
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Bundesverfassungsgericht zur Erbschaftsteuer: Wie gerecht ist sie?

Das Bundesverfassungsgericht befasst sich mit der Frage, ob die Sonderregeln bei der Erbschaft und Schenkungsteuer für Unternehmen mit dem Gleichheitssatz vereinbar sind. Im Kern geht es darum, dass Privatvermögen grundsätzlich besteuert wird, Unternehmenserben aber unter bestimmten Bedingungen deutlich begünstigt werden.

Im Verfahren klagt Heinrich Fischwasser. Er hatte von seiner Tante Aktien und Immobilien geerbt und muss darauf Steuern zahlen. Nach seiner Auffassung werden gleiches Vermögen und gleiche Wirtschaftsgüter steuerlich nicht gleich behandelt. Die geltenden Regeln sehen vor, dass bei kleineren und mittleren Unternehmen 85 Prozent der Steuer erlassen werden können, wenn der Betrieb fünf Jahre weitergeführt und das Lohnniveau gehalten wird. Nach sieben Jahren entfällt die Steuer ganz. Diese Regelungen gelten auch für große Unternehmen mit einem Betriebsvermögen von mehr als 26 Millionen Euro.

Kritiker halten die Ausnahmen für zu weitgehend. Sie warnen davor, dass Erben sich arm rechnen könnten und große Vermögen faktisch weitgehend steuerfrei weitergegeben würden. Ein Urteil wird Anfang nächsten Jahres erwartet.

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