Erbschaftsteuer vor dem Bundesverfassungsgericht auf dem Prüfstand
Am Bundesverfassungsgericht stehen in dieser Woche zwei Verhandlungen zur Erbschaftsteuer an. Dabei geht es unter anderem um die Frage, ob Unternehmenserben zu wenig Steuern zahlen. Am Dienstag behandelt Karlsruhe zudem eine Klage des Freistaats Bayern, der das Erbschaftsteuerrecht angreift und mehr Zuständigkeit für die Länder fordert.
Bayern hält auch die geltenden Freibeträge für verfassungswidrig. Ehegatten können derzeit 500000 Euro und Kinder 400000 Euro steuerfrei erben. Die Landesregierung verweist auf gestiegene Preise und Immobilienwerte. Die Gegenseite warnt vor einem Steuerwettbewerb zwischen den Ländern und hält die bayerischen Einwände für nicht überzeugend.
Am Dienstag geht es außerdem um steuerliche Vorteile für Unternehmenserben. Das Bundesverfassungsgericht hatte schon 2014 verlangt, große Betriebsvermögen strenger zu prüfen. Seit einer Reform von 2016 gelten dafür besondere Regeln. Ein Urteil wird voraussichtlich erst in einigen Monaten erwartet.
