Beratung über Strafverschärfung bei Delikten mit K.o. Tropfen
Der Bundestag berät an diesem Dienstag über schärfere Strafen für den Einsatz von K.o. Tropfen bei Vergewaltigungen oder Raubtaten. Künftig soll in solchen Fällen eine Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren gelten. Justizministerin Stefanie Hubig sieht darin ein deutliches Signal an mögliche Täter und spricht von einer starken Abschreckung.
Nach dem Gesetzentwurf sollen K.o. Tropfen rechtlich wie eine Waffe oder ein gefährliches Werkzeug eingestuft werden. Auch Taten im häuslichen Umfeld sollen erfasst werden. Zudem soll das Erstellen, Besitzen und Verbreiten von Vergewaltigungsvideos stärker bestraft werden. Die Reform ist Teil der Gesamtstrategie der Bundesregierung zum besseren Schutz vor Gewalt.
Bislang kann der heimliche Einsatz der Mittel strafverschärfend berücksichtigt werden, führt aber nicht automatisch zu einer besonders schweren Form des Delikts. Dann gilt bisher eine Mindeststrafe von drei Jahren. Hubig betonte zugleich, dass Aufklärung und Prävention notwendig bleiben. Auch die Sicherung von Beweisen und Schulungen für Polizei und medizinisches Personal seien wichtig.
