Können Wohnungen in Berlin vergesellschaftet werden?
In Berlin will die Linke Wohnungen großer Konzerne vergesellschaften und nimmt dafür einen Artikel im Grundgesetz in den Blick, der bislang noch nie angewandt wurde. Hintergrund sind stark gestiegene Mieten in der Hauptstadt. Wer heute eine Wohnung mietet, zahlt im Schnitt 70 Prozent mehr als 2016.
Die Initiative Deutsche Wohnen und Co. enteignen hatte 2021 einen Volksentscheid erreicht, bei dem knapp 60 Prozent der Berliner für die Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne stimmten. Ein vom Berliner Senat eingesetzte Expertenkommission kam später zu dem Ergebnis, dass eine Vergesellschaftung rechtlich möglich sei. Juristisch bleibt das Vorhaben umstritten, auch weil Artikel 15 des Grundgesetzes bisher nicht angewandt wurde.
Im Raum stehen zudem Streitfragen zur Entschädigung. Nach Angaben aus dem Umfeld der Initiative könnten sich die Kosten bei Entschädigung zum Verkehrswert auf bis zu 36 Milliarden Euro belaufen. Der Bund will Vergesellschaftungen von Mietwohnungen auf Länderebene zugleich verhindern, auch darüber gibt es juristische Konflikte.
