Urteil aus dem Verkehrsrecht: Beim Abbiegen überholendes Auto gerammt, Alleinschuld?
Ein Landgericht in Potsdam hat entschieden, dass eine Autofahrerin allein für einen Unfall beim Linksabbiegen verantwortlich ist. Sie hatte auf einer Landstraße ein Fahrzeug überholt, als die Fahrerin des vordersten Autos plötzlich nach links in einen Waldweg abbog. Der überholende Fahrer konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen und streifte das Auto.
Das Gericht sah keine Mitschuld des überholenden Fahrers. Nach Auffassung der Richter war ein Abbiegen in den Waldweg nicht vorhersehbar. Zudem blieb unklar, ob die Autofahrerin rechtzeitig den Blinker setzte, die Geschwindigkeit verringerte und sich zur Fahrbahnmitte einordnete. Auch der Schaden an der rechten Tür des überholenden Wagens sprach nach Gerichtsangaben dafür, dass sie das andere Auto hätte sehen müssen.
Beim Linksabbiegen gilt laut Straßenverkehrsordnung die doppelte Rückschaupflicht. Vor dem Einordnen und nochmals vor dem Abbiegen muss der nachfolgende Verkehr beachtet werden.
