Was beim Unterhaltsvorschuss geplant ist und wen das betrifft
Die Bundesregierung plant Kürzungen beim Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende. Der Vorschuss soll künftig nur noch bis zum 16. Geburtstag des Kindes gezahlt werden, statt wie bisher bis zum 18. Lebensjahr. Nicht ändern soll sich die vollständige Anrechnung des Kindergelds auf die Leistung.
Der Unterhaltsvorschuss soll helfen, wenn ein Elternteil keinen Unterhalt zahlt. Nach Angaben des Bundesfamilienministeriums beziehen derzeit 855.000 Kinder diese Leistung. 2024 kostete sie den Staat 3,2 Milliarden Euro, rund 545 Millionen Euro konnten wieder eingetrieben werden.
Von der geplanten Änderung wären nach Ministeriumsangaben 110.000 Kinder nicht mehr anspruchsberechtigt. Rund 80.000 Kinder könnten nach den Sparplänen betroffen sein. Kritik kommt unter anderem von Sozialverbänden, Grünen, Linken und der SPD. Auch in der Koalition stößt der Vorschlag auf Widerstand.
