75 Jahre Hüter der Verfassung: Diese Aufgaben hat das Bundesverfassungsgericht
Das Bundesverfassungsgericht wurde 1951 als neue Institution der jungen Bundesrepublik eingerichtet, um die Grundrechte aus dem Grundgesetz zu schützen. Es nahm am 7. September 1951 seine Arbeit auf und wurde am 28. September 1951 in Karlsruhe eröffnet. Der Sitz in Karlsruhe wurde unter anderem aus praktischen Gründen gewählt, später zog das Gericht in das heutige Gebäude im Karlsruher Schlossbezirk.
Zu den zentralen Aufgaben des Gerichts gehört es, über Verfassungsbeschwerden von Bürgerinnen und Bürgern zu entscheiden. Es kann Gesetze für nichtig erklären, wenn sie gegen das Grundgesetz verstoßen, und Streitigkeiten zwischen Staatsorganen klären. Außerdem kann nur das Bundesverfassungsgericht auf Antrag von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung eine Partei verbieten.
Heute arbeiten dort 16 Richterinnen und Richter in zwei Senaten. Pro Jahr gehen rund 5000 Verfahren ein, etwa 96 Prozent davon sind Verfassungsbeschwerden.
