Werbe Tracking: Deutsche Ermittler kauften Handydaten
Zwei deutsche Landeskriminalämter haben eingeräumt, bei Datenhändlern gekaufte Ortungsdaten für Ermittlungen genutzt zu haben. Die Daten dürften auf Smartphones für Werbezwecke erfasst und anschließend von Händlern gebündelt worden sein. Eine klare gesetzliche Grundlage für die Nutzung solcher Daten durch Ermittlungsbehörden gibt es nicht.
Das Landeskriminalamt Mecklenburg Vorpommern bestätigte, in geringem Umfang werbebasierte Standortdaten verwendet zu haben, um Verflechtungen und Beteiligungen bei Online Straftaten und Wirtschaftskriminalität zu analysieren. Auch das brandenburgische Landeskriminalamt räumte ein, Dienste von Datenhändlern anlassbezogen in Anspruch zu nehmen.
Die Praxis steht in der Kritik, weil sie nach Ansicht von Juristen den Richtervorbehalt umgeht, der bei klassischen Ortungsmaßnahmen gilt. Der Landesdatenschutzbeauftragte von Mecklenburg Vorpommern hat deshalb ein Prüfverfahren gegen das dortige Landeskriminalamt eingeleitet.
