VG: Gemeinde bleibt auf Kosten für Giftschlangen sitzen
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VG: Gemeinde bleibt auf Kosten für Giftschlangen sitzen

Das Verwaltungsgericht Augsburg hat einen Bescheid über rund 100.000 Euro für die Unterbringung von neun Giftschlangen in einer Auffangstation für rechtswidrig erklärt. Die Gemeinde Blaichach hatte die Tiere bei einem Mann sichergestellt, der sie ohne entsprechende Haltungserlaubnis in teilweise offenstehenden Terrarien hielt.

Das Gericht wies die Klage gegen das Haltungsverbot ab, gab der Klage gegen die Kosten jedoch statt. Nach Ansicht der Kammer hätte die Ordnungsbehörde vor der Sicherstellung mildere Maßnahmen prüfen müssen. Dazu zählten etwa die Pflicht, die Tiere innerhalb weniger Tage abzugeben, sowie zusätzliche Vorgaben zur Sicherung der Schlangen. Zu den beschlagnahmten Tieren gehörten unter anderem eine Lanzenotter, mehrere Klapperschlangen und Sandrasselottern. Gegen die Entscheidung kann Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt werden.

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