VG Gelsenkirchen lehnt Versetzungsantrag einer Lehrerin ab: 35 Kilometer Pendelstrecke keine außergewöhnliche Belastung
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VG Gelsenkirchen lehnt Versetzungsantrag einer Lehrerin ab: 35 Kilometer Pendelstrecke keine außergewöhnliche Belastung


Sich allein um zwei Kinder kümmern und täglich zwei Stunden Auto fahren – das hielt eine Lehrerin für unzumutbar. Sie beantragte die Versetzung an eine andere Schule. Doch das Gericht lehnte ab: Ihr Schicksal träfe viele Pendler im Land.



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