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Verfassungsgericht ebnet Puigdemont die Rückkehr nach Spanien

Spaniens Verfassungsgericht hat entschieden, dass die Verwendung öffentlicher Gelder für das katalanische Unabhängigkeitsreferendum von 2017 nicht als persönliche Bereicherung gilt. Damit entfällt für den früheren katalanischen Regionalregierungschef Carles Puigdemont das wichtigste juristische Hindernis für eine Rückkehr nach Spanien. Der 63 Jährige lebt seit fast neun Jahren im Exil in Belgien.

Das Gericht stellt sich damit gegen die bisherige Auslegung des Obersten Gerichtshofs, der Puigdemont die Amnestie verweigert und den Haftbefehl aufrechterhalten hatte. Das Urteil ist auch für weitere Beteiligte am damaligen Unabhängigkeitsversuch bedeutsam. Offen ist, wann der zuständige Richter den Haftbefehl tatsächlich aufhebt. Puigdemont war 2017 nach Belgien geflohen, nachdem Katalonien den Unabhängigkeitskurs eingeschlagen hatte. Seine Rückkehr fällt in eine politisch angespannte Phase, denn Spanien wählt am 29. November vorzeitig ein neues Parlament.

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