Verbraucher aufgepasst: Das ändert sich im Oktober
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Verbraucher aufgepasst: Das ändert sich im Oktober

Im Oktober treten mehrere Änderungen in Kraft. Die Deutsche Bahn will ihre Bahnhöfe schrittweise alkoholfrei machen und plant ein Alkoholkonsumverbot in allen 5400 Stationen. Bis zum 15. Oktober soll die Regel bundesweit gelten. Erlaubt bleibt der Ausschank in der Bahnhofsgastronomie, verschlossene alkoholische Getränke dürfen weiter mitgeführt werden.

Ab dem 1. Oktober wird das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer zu einem elektronischen Dokumentenregister ausgebaut. Dann können Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen als Datei hinterlegt und im Ernstfall digital abgerufen werden. Zudem wird das Verbot bestimmter PFAS Verbindungen in der Europäischen Union auf weitere Produktgruppen ausgeweitet, darunter Textilien, Lebensmittelverpackungen aus Papier und Kosmetika.

Für viele Schülerinnen und Schüler beginnen im Oktober die Herbstferien. Außerdem ist ab dem 1. Oktober der radikale Schnitt von Hecken, Sträuchern und Bäumen wieder erlaubt. Die Zeit wird in der Nacht vom 24. auf den 25. Oktober um eine Stunde zurückgestellt.

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