Überragendes öffentliches Interesse: Beschleunigung ohne Freifahrtschein
Das überragende öffentliche Interesse soll Windräder, Stromtrassen und Wasserstoffleitungen schneller voranbringen. Eine Studie der Stiftung Umweltenergierecht kommt jedoch zu dem Ergebnis, dass das Instrument zwar die Durchsetzungsfähigkeit von Energiewendevorhaben erhöht, aber keinen Freifahrtschein für Genehmigungen darstellt.
Nach Einschätzung der Forschenden müssen auch Vorhaben mit überragendem öffentlichem Interesse alle fachrechtlichen Anforderungen erfüllen. Schutzstandards wie der Artenschutz bleiben bestehen. Das Instrument kann vor allem in Abwägungs und Ermessensentscheidungen Gewicht entfalten und die rechtssichere Begründung etwa einer artenschutzrechtlichen Ausnahme erleichtern.
Besonders relevant ist die Regelung beim Stromnetzausbau. Dort gilt das überragende öffentliche Interesse heute für weite Teile der Strominfrastruktur, von Hoch und Höchstspannungsleitungen bis zu Verteilernetzen und Offshore Anbindungsleitungen. Zugleich bemängelt die Studie, dass die vielen Einzelregelungen nicht einheitlich ausgestaltet sind und gesetzliche Klarstellungen die Rechtssicherheit erhöhen könnten.
