Schwarz rote Reformen: Das soll sich bei der Krankschreibung ändern
CDU, CSU und SPD haben sich auf schärfere Regeln bei der Krankschreibung geeinigt. Künftig soll eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bereits ab dem ersten Tag einer Erkrankung vorgelegt werden. Bisher ist das erst ab dem vierten Tag vorgeschrieben. Außerdem soll die telefonische Krankschreibung abgeschafft werden.
Bundeskanzler Friedrich Merz begründete die Pläne mit der aus seiner Sicht zu hohen Zahl an Krankentagen. Zugleich verwies er darauf, dass Betriebe per Einzel oder Tarifvertrag sowie in Betriebsvereinbarungen abweichen können. Schon jetzt dürfen Arbeitgeber eine Bescheinigung ab dem ersten Krankheitstag verlangen, nutzen diese Möglichkeit aber selten.
Die Pläne stoßen auf deutliche Kritik von Ärztevertretern und Gewerkschaften. Der Hausärzteverband warnte vor einer zusätzlichen Belastung der Praxen. Arbeitgeber begrüßten die Änderungen dagegen und verwiesen auf den im internationalen Vergleich hohen Krankenstand.
