Schon sehr speziell: Darf es im Wahlkampf überhaupt Durchsuchungen geben?
|

Schon sehr speziell: Darf es im Wahlkampf überhaupt Durchsuchungen geben?

Durchsuchungen im Wahlkampf sind rechtlich auch kurz vor Wahlen möglich, allerdings nur unter strengen Voraussetzungen. Anlass der Debatte sind Ermittlungen gegen den Berliner SPD Spitzenkandidaten Steffen Krach, die zeitlich nahe an den Kommunalwahlen in Niedersachsen und der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus liegen. Berlins Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey nannte den Zeitpunkt „schon sehr speziell“.

Nach Angaben eines Strafrechtsexperten müssen für Durchsuchungen konkrete Anhaltspunkte für einen Anfangsverdacht vorliegen. Vage Vermutungen reichten nicht aus. Zudem müsse jede Maßnahme verhältnismäßig sein, besonders bei Privatwohnungen. Dabei könne auch die öffentliche Wirkung berücksichtigt werden, wenn ein Beschuldigter an bevorstehenden Wahlen teilnimmt.

In der Regel ordnet ein Richter eine Durchsuchung an. Die Staatsanwaltschaft Hannover ermittelt eigenen Angaben zufolge seit dem 3. September gegen Krach.

Zur Originalmeldung

Ähnliche Beiträge

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert