Schleswig-Holstein erprobt seit zwei Jahren neue Bestattungsform
Schleswig Holstein hat als erstes Bundesland die sogenannte Reerdigung gesetzlich erlaubt. Der Landtag in Kiel verabschiedete den entsprechenden Gesetzentwurf einstimmig. Justizministerin Kerstin von der Decken sagte, neben Erdbestattung und Einäscherung mit Urnenbeisetzung solle künftig auch eine beschleunigte Verwesung in einem geeigneten Behältnis möglich sein.
Bei der Reerdigung werden Verstorbene in einem abgeschlossenen Kokon auf ein pflanzliches Substrat aus Heu, Stroh und Schnittgut gebettet. Nach 40 Tagen sollen die Körper durch Mikroorganismen zu Humus werden. Die Erde kann anschließend wie bei einer Erdbestattung auf dem Friedhof beigesetzt werden.
Die neue Bestattungsart wird seit etwa zwei Jahren erprobt und von der Rechtsmedizin der Universität Leipzig wissenschaftlich begleitet. Bis Ende April gab es 76 Bestattungen nach diesem Verfahren. Die Berichte und Untersuchungsergebnisse bestätigen nach Angaben der Ministerin die Unbedenklichkeit der Methode.
