Risiken unbedingt absichern: Wann die Privathaftpflicht Drohnenschäden übernimmt und wann nicht
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Risiken unbedingt absichern: Wann die Privathaftpflicht Drohnenschäden übernimmt und wann nicht

Immer mehr Menschen in Deutschland nutzen Drohnen, doch nicht jede private Haftpflichtversicherung deckt Schäden durch den Flug der Geräte automatisch ab. Nach einer Analyse von Franke und Bornberg greift der Schutz in vielen Fällen nur dann, wenn die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Wer gegen Flugregeln verstößt, etwa Sperrgebiete oder die zulässige Flughöhe missachtet, riskiert den Versicherungsschutz.

Für Drohnen gilt in Deutschland eine gesetzliche Haftpflichtpflicht. Viele Privattarife schließen den Betrieb inzwischen ein, die Bedingungen unterscheiden sich aber deutlich. Entscheidend sind unter anderem Deckungssumme, Gewichtsgrenzen, Geltungsbereich und mögliche Ausschlüsse für gewerbliche Nutzung oder Eigenbauten. Die Versicherung zahlt für Personen, Sach und Vermögensschäden an Dritten, nicht aber für Schäden an der Drohne selbst.

Franke und Bornberg nennt 18 Tarife, in denen Drohnen bis zu einem Gewicht von 4 bis 5 Kilogramm ausdrücklich mitversichert sind. Die Jahresprämien beginnen für Singles bei knapp 42 Euro.

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