Rheinland Pfalz muss kein Schmerzensgeld an Polizisten zahlen
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Rheinland Pfalz muss kein Schmerzensgeld an Polizisten zahlen

Rheinland Pfalz muss einem Polizeibeamten nach der Amokfahrt in Trier kein Schmerzensgeld zahlen. Das Trierer Verwaltungsgericht entschied, das Land müsse nur dann einspringen, wenn der Schaden aus einem Angriff resultiere, den der Beamte im Zusammenhang mit seiner dienstlichen Stellung erlitten habe.

Die Richter sahen in der Tat keinen rechtswidrigen Angriff gegen den Polizisten, sondern gegen die Allgemeinheit. Der Beamte sei erst in der Innenstadt eingetroffen, als das Tatauto bereits beschlagnahmt gewesen sei, und damit nicht mehr in Gefahr gewesen. Die allgemeine Fürsorgepflicht des Landes verpflichte zwar zum Schutz der Beamten, nicht aber zur vollständigen Übernahme aller Kosten.

Bei der Amokfahrt am 1. Dezember 2020 waren in der Trierer Innenstadt sechs Menschen getötet und zahlreiche weitere teils schwer verletzt worden. Der Fahrer Bernd W. ist rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt und in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Gegen ihn war bereits ein Schmerzensgeld von 10000 Euro zugunsten des Polizisten zugesprochen worden.

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