Polizei nutzt Standortdaten aus Handy Apps
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Polizei nutzt Standortdaten aus Handy Apps

Deutsche Polizeibehörden greifen bei Ermittlungen mitunter auf Standortdaten aus Smartphone Apps zurück, die bei Datenhändlern landen. Recherchen von BR und netzpolitik.org zufolge haben mindestens zwei Landeskriminalämter bereits auf Daten kommerzieller Anbieter zugegriffen. Das Landeskriminalamt Mecklenburg Vorpommern bestätigte, in der Vergangenheit in geringem Umfang Standortdaten aus der Werbeindustrie eingesetzt zu haben. Auch das Landeskriminalamt Brandenburg gab an, Dienste von Datenhändlern zu nutzen.

Mark Zöller, Professor für Strafrecht und Digitalisierung an der LMU München, hält die Nutzung solcher Daten durch Landeskriminalämter für rechtswidrig. Er sieht darin einen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Mehrere Landeskriminalämter erklärten hingegen, der Einsatz kommerziell erhältlicher Standortdaten sei rechtlich möglich. Neun weitere Behörden verwiesen auf Geheimschutz und machten dazu keine Angaben.

Auch Landesdatenschutzbeauftragte sehen den Einsatz kritisch. Keine der befragten Behörden nannte eine konkrete Rechtsgrundlage. Der Datenschutzbeauftragte von Mecklenburg Vorpommern leitete nach den Recherchen ein Prüfverfahren gegen das Landeskriminalamt des Landes ein.

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